Zuständigkeitsfinder
Schwarzarbeit
Leistungsbeschreibung
Was ist Schwarzarbeit?
Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der
- seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
- die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
- Leistungen missbraucht,
- Steuern hinterzieht oder
- diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.