Zuständigkeitsfinder
Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.Leistungen
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VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung
Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung (VE) für sämtliche Verkaufsverpackungen abzugeben. Betroffen sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten. Die Vollständigkeitserklärungen...
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Arzneimittelherstellung - Erlaubnis
Für die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln wird Erlaubnis benötigt schriftlicher Antrag muss mit geforderten Unterlagen eingereicht werden Für Erteilung der Herstellungserlaubnis und die Abnahmebesichtigung werden Gebühren erhoben Zuständig: Die für Arzneimittelüberwachung...
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EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
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Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.
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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
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Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im...
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Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
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Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.
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Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige
Die Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, mit einer Bauartzulassung, die vor dem 1. August 2001 erteilt wurde, ist anzeigepflichtig.
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Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG
Anzeigepflicht nach § 14 Sprengstoffgesetz Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosionsgefährliche und pyrotechnischen Stoffen umgehen, müssen Sie bestimmte Tätigkeiten der zuständigen Stelle anzeigen. Es sind bestimmte Fristen zu beachten. Zuständig: Wenden Sie...