Zuständigkeitsfinder

Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.


Leistungen nach Lebenslagen