Zuständigkeitsfinder
Transportgenehmigungen
Ob via Straßenbahn, Schwertransport oder Binnenschiff: Damit Menschen und Waren sicher von A nach B kommen, benötigen einige Fahrzeuge und Transporte besondere Genehmigungen und Erlaubnisse. Einen Überblick erhalten Sie hier.Leistungen
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Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten (insbesondere für Wegstreckenzähler und Alarmanlagen)
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt.
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Binnenschifffahrt - Gewerbliche Schifffahrt in Thüringen Genehmigung beantragen
Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Für Großraum- und Schwerlasttransporte muss vor der Fahrt die Genehmigung erteilt werden. Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden. Ist der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
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Wasserrecht
Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht....
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Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben - Erlaubnis / Bewilligung
Für die Errichtung, den Betrieb oder wesentlich Änderungen an der Anlage oder bezüglich des Betriebs von Fähren- und Schiffahrtsanlagen wird eine Erlaubnis benötigt. Zuständig: Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.
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Radioaktive Stoffe: Beförderung als freigestellte Versandstücke
Radioaktive Stoffe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als freigestellte Versandstücke befördert werden. Freigestellt sind Versandstücke z. B. dann, wenn sie radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen enthalten, das heißt die Aktivität je Versandstück die in Spalte 4 der Tabelle 2.2.7.7.1.2.1 ADR aufgeführten...