Zuständigkeitsfinder
Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten (insbesondere für Wegstreckenzähler und Alarmanlagen)
Leistungsbeschreibung
Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.
Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten durchführen, kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und einer Alarmanlage abgesehen
und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.