Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Negativleistung - Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin"/"Beratender Ingenieur" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin"/"Beratender Ingenieur" (ausländische Qualifikation, Niederlassung) Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" / "Beratender Ingenieur" ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Um die Berufsbezeichnung...
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Sozialpädagogische Fachkräfte
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Lehramtsqualifikation
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Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise
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Approbation Apothekerin oder Apotheker aus Drittstaaten
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Approbation Apothekerin oder Apotheker aus EU/EWR/Schweiz
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten