Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "Z" wurde(n) 616 Treffer gefunden.
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Tiere: Erlaubnis für gewerbsmäßige Zucht, Haltung, Handel und weitere Tätigkeiten
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung Für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt. Voraussetzungen: eine berufliche Qualifikation oder fachlichen...
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Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Versicherungskennzeichen
Bestimmte kleinere Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Beispiel: Mofas und Mopeds mit maximal 50cm3 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Das Versicherungskennzeichen...
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EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
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Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.
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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
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Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
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Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige des Betriebs
Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige des Betriebs Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel aus Werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Für Betrieb keine Genehmigung nötig Tätigkeit bei der zuständigen Stelle...
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Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit
Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit Wenn Tätigkeit eingestellt wird, muss dies der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, ist auf Internetseiten der Bundesnetzagentur...
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Zertifizierungsdiensteanbieter - freiwillige Akkreditierung
Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen, wenn sie nachweisen, dass die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind.
Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter erhalten ein Gütezeichen der... -
Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdienste - Anerkennung
Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische...