Zuständigkeitsfinder

Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdienste - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden (Bestätigungsstelle).

Die anerkannten Stellen müssen ihre Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen. Durchgeführte Prüfungen und Bestätigungen müssen dokumentiert werden.

Auf Antrag können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Bestätigungs- und/oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
    Als zuverlässig gilt, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.
  • Unabhängigkeit
    Als unabhängig gilt, wer keinem wirtschaftlichen, finanziellen oder sonstigen Druck unterliegt, der sein Urteil beeinflussen oder die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben gefährden kann.
  • Fachkunde
    Die nötige Fachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Ausbildung, seiner beruflichen Bildung und praktischen Erfahrung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.
  • Akkreditierung der antragstellenden Stelle gemäß DIN EN 45011 als Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit nach ITSEC oder CC beziehungsweise eine Akkreditierung als Prüfstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 als Prüflabor für IT-Sicherheit mit der Lizenzierung für Prüfungen nach ITSEC oder CC durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
     
  • zur Anerkennung als Prüf- und Bestätigungsstelle für Sicherheitskonzepte: Vorlage eines dokumentierten Prüf- und Bestätigungsverfahrens für Sicherheitskonzepte


Tipp: Einen Überblick über die sonstigen Anforderungen und Mindestkriterien an Bestätigungs- sowie Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen".


Leistungen nach Lebenslagen