Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "G" wurde(n) 542 Treffer gefunden.
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Tierversuche - Genehmigung beantragen
Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde. Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Schriftlicher Antrag ist notwendig. Zuständig:...
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Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung
Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden. Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
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Öffentliche Glücksspiele (Lotterien, Ausspielungen): Veranstaltung - Erlaubnis
Öffentliche Glücksspiele (Lotterien, Ausspielungen, Wetten auf den Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis sind verboten. Es sind bestimmte Unterlagen...
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Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Es sind bestimmte Nachweise einzureichen. Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder...
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EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
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Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.
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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
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Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im...
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Handels- und Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargoländern Genehmigung
Die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten sowie der Abschlussvon Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bestimmten Güterlieferungen, die für ABCWaffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargoländern bestimmt sind oder sein können, darf nur nach vorheriger Genehmigung...