Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "D" wurde(n) 829 Treffer gefunden.
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Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung werden auf Antrag des Bildungsträgers anerkannt. Beschäftigte haben bei...
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Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung werden auf Antrag des Bildungsträgers anerkannt. Beschäftigte haben bei...
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Arzt - Vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt werden. Die Meldung...
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Apotheker: Vorübergehende Ausübung des Berufs als Apotheker im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Apotheker/in im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt...
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Zahnarzt - Vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/in im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt werden....
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Feuerwehrtechnischer Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV
Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ohne gewerbliche Niederlassung in Deutschland, die vorübergehend und gelegentlich...
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ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen....
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agrar-, forst- und umweltbezogener Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.