Zuständigkeitsfinder

ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Haben Sie als Staatsangehöriger

  • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union,

  • eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

  • eines anderen Vertragsstaats, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Rechtsanspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben,

berufliche Qualifikationen erworben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden. Sofern Sie als Amtsarzt/Amtsärztin in einem Gesundheitsamt (in Thüringen) tätig werden wollen, müssen Sie über eine dem Facharzt für das Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens gleichwertige Weiterbildung oder eine dem halbjährigen Amtsarztlehrgang gleichwertige Qualifikation verfügen.

Formulare

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen