Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Altenburg. Seit 1957 sind in Deutschland Kernkraftwerke in Betrieb. Beim Verstromen der Brennstäbe entsteht hoch radioaktivere Abfälle. Noch ist dafür in der Bundesrepublik kein Endlager gefunden. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Atommüllendlager ist das Altenburger Land nicht ausgeschlossen.
2017 trat die aktuell gültige Fassung des Standortauswahlgesetzes in Kraft. In diesem ist unter anderem das Standortauswahlverfahren geregelt. Dieses befindet sich nun im Schritt 2 der Phase 1.
Anfang Juli 2021 hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vier Teilgebiete ausgewählt, um die Methoden für die Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) zu entwickeln. Ende März 2022 wurde nun der fachliche Methodenvorschlag vorgestellt. Das Konzept ist auf der Homepage der BGE unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/standortregionen/rvsu veröffentlicht und kann von allen Interessierten bis Ende Mai diskutiert und kommentiert werden. Am 20. bis 21. Mai 2022 findet dazu das Forum "Endlagersuche" statt. Die Teilnahme ist für jedermann online oder vor Ort möglich.
Weitere Informationen zum Standortauswahlverfahren sind in der Broschüre "Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle – Was Kommunen dazu wissen sollten" des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu finden. Eine digitale Version ist auch auf der Homepage des Altenburger Landes unter www.altenburgerland.de/de/standortauswahlverfahren hinterlegt.