Schutz der tierischen Bewohner bei der Turmsanierung der Burg Posterstein
Gutachterin Anja Ruhland begleitet die Baumaßnahme artenschutzfachlich
Seit Anfang des Jahres wird der Burgfried der Burg Posterstein saniert. Bevor die Sanierung überhaupt beginnen konnte, mussten Maßnahmen zum Schutz der tierischen Turmbewohner besprochen werden. Dazu hatten sich bereits Anfang 2024 die untere Naturschutzbehörde, das Landratsamt als Vorhabenträger und die Fachgutachterin Anja Rohland von der Naturforschenden Gesellschaft Altenburg e. V. zu Abstimmungen getroffen. Die Sanierungsarbeiten schreiten in enger Absprache mit allen am Bau Beteiligten voran. Anja Rohland hat nicht nur das Gutachten erstellt, sie begleitet die Baumaßnahme auch artenschutzfachlich.
„Die Löcher in der Turmfassade, die ich heute markiere, werden bei den Sanierungsarbeiten unberührt, also offen, gelassen“, so Anja Rohland. „Sie dienen den Mauerseglern ab Ende April wieder als Nist- und Brutstätten. Zudem könnte es sein, dass Fledermäuse in den Löchern ihren Winterschlaf halten. Die dürfen natürlich nicht verschlossen werden. Gebäudesiedelnde Fledermaus- und Vogelarten sind durch nationale und internationale Gesetze geschützt.“
Mit einer Endoskop-Kamera kontrolliert die Diplom-Biologin jedes Loch, bevor sie es markiert. Dabei hat sie bisher noch keine Fledermäuse entdeckt, deren Hinterlassenschaften schon. Bis tief in die meterdicke Turmfassade reichen einige der Löcher. Es könnte daher durchaus möglich sein, dass ein Winterschläfer sich dort verbirgt.
Ganz sicher ist aber, dass die Mauersegler nach dem Winter zurückkehren werden. Anja Rohland hat im vergangenen Jahr die Turmfassade und deren tierische Bewohner ganz genau beobachtet und dokumentiert. Dabei hat sie neben den vielen Mauerseglern auch ein Dohlenpaar entdeckt. Da die Brutzeit der Dohlen bereits Ende März/Anfang April losgeht, wurde für das Vogelpaar Ersatz geschaffen. Drei Dohlenkästen wurden in unmittelbarer Nähe aufgehängt.
„Für das Dohlenpaar haben wir drei Alternativen ganz in der Nähe zu ihrer Brutstätte im vergangenen Jahr angebracht. Jetzt liegt es an den Dohlen, sich einen Brutplatz auszusuchen“, so Anja Rohland.
Durch gezielte An- und Ausflugbeobachtungen im vergangenen Jahr konnte die Fachgutachterin über die vollständige Brutzeit hinweg punktgenau diesjährig genutzte Brutplätze ausmachen. Auch potenzielle Brutplätze hat sie dokumentiert. Zudem hat sie Beobachtungen und bioakustische Erfassungen von Fledermäusen durchgeführt. Auch wenn eine hohe Fledermausaktivität in der Turmumgebung nachgewiesen wurde, hat sie keine Ausflüge während der Aktivitätszeit der Fledermäuse beobachtet.
„Sollten sich aus unvorhergesehenen Gründen Arbeiten zur Turmsanierung verschieben, müsse in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Bauherren und der ausführenden Firma noch einmal nachjustiert werden, um den Artenschutz jederzeit zu gewährleisten“, so die Gutachterin. „Bisher sind wir aber im Zeitplan.“
Zu Grunde liegt das Bundesnaturschutzgesetz, welches den Bauträger gesetzlich verpflichtet, den Artenschutz zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen genauso berücksichtigt werden wie andere Gesetzmäßigkeiten im Baugeschehen. Heißt also, durch die Sanierungsarbeiten am Burgfried dürfen keine Tiere verletzt oder getötet werden. Auch die Jungenaufzucht darf nicht beeinträchtigt werden.
„Die Forderungen der unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz gelten für alle Bauherren“, so Birgit Seiler, Fachdienstleiterin für Natur- und Umweltschutz im Landratsamt Altenburger Land. „Artenschutz ist aufwändig, das wissen wir. Umso wichtiger ist es, dass alle Akteure gut zusammenarbeiten. Das ist bei der Turmsanierung der Burg Posterstein erfreulich gelaufen“, so Birgit Seiler weiter.
Artenschutz ist nicht Tierschutz
Dabei sind Artenschutz und Tierschutz voneinander zu unterscheiden. Artenschutz bezieht sich auf den Schutz von Tierarten vor dem Aussterben. Das Hauptziel des Artenschutzes ist es, gefährdete Tierarten zu erhalten und ihre Lebensräume zu schützen. Der Artenschutz konzentriert sich auf den Erhalt der genetischen Vielfalt innerhalb einer Art und den Schutz der natürlichen Lebensräume, in denen diese Arten leben. Der Tierschutz hingegen bezieht sich auf das Wohlergehen von Tieren und den Schutz vor unnötigem Leiden. Der Tierschutz konzentriert sich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren in menschlicher Obhut, wie zum Beispiel in Zoos, Tierheimen oder landwirtschaftlichen Betrieben.