Fall von Blauzungenkrankheit im Altenburger Land festgestellt

4. September 2024

Am 28. August 2024 wurde bei einem Rind im Landkreis Altenburger Land der Erreger der Blauzungenkrankheit festgestellt. Besagtes Rind zeigte eine fieberhafte Allgemeinerkrankung.

„Die entnommene Blutprobe ergab im Landeslabor einen positiven Befund auf den Virus Typ 3 der Blauzungenkrankheit. Am 2. September 2024 wurde dieser Befund durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes bestätigt“, erklärt Amtsveterinär Matthias Thurau. Für den betroffenen Rinderbestand gilt für vier Wochen bzw. während des Zeitraumes klinischer Erkrankungen eine Verbringungssperre. Eine Anwendung von Mitteln zur Insektenabwehr ist erfolgt. Die erkrankte Kuh ist inzwischen wieder genesen. „Für die Region ist damit der Status der Freiheit hinsichtlich Blauzungenkrankheit erloschen. Das Verbringen von Wiederkäuern in noch freie Regionen Europas ist untersagt“, so Thurau weiter.
An der Blauzungenkrankheit erkranken ausschließlich Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege etc.). Die Infektionskrankheit wird durch ein Virus hervorgerufen und durch Stechmücken von Tier zu Tier übertragen. Von Belgien und den Niederlanden ausgehend hat sich die Blauzungenkrankheit nun über ganz Deutschland ausgebreitet. Rinder, Schafe, Ziegen und weitere Wiederkäuer erkranken mit Fieber, Schleimhauterosionen im Kopfbereich und Schwellungen in der Maulhöhle. Insbesondere Schafe können schwer erkranken und verenden. Zur Verhinderung schwerer Erkrankungen ist eine Impfung möglich. Für Menschen ist die Infektion ungefährlich.

Informationen zu diesem Thema sind hier auf der Website des Landkreises verfügbar.