Barrierefreiheitsförderprogramm: Erhöhter Fördersatz nur bei Einhaltung strenger Kriterien

6. September 2024

Das Thüringer Landesamt für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat alle Städte, Gemeinden und Landkreise erneut über die Voraussetzungen für die Beantragung des erhöhten Fördersatzes im Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) informiert. Um den erhöhten Fördersatz von 80 Prozent zu erhalten, müssen Maßnahmen zur Barrierefreiheit Bestandteil eines formell abgeschlossenen kommunalen Aktionsplans sein. Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden/Kommunen und öffentlichen Einrichtungen können einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Der kommunale Aktionsplan speziell für den Landkreis Altenburger Land wurde von der Behindertenbeauftragten des Landkreises Katrin Meißner in den zurückliegenden Monaten erarbeitet und soll in Kürze auf der Internetseite www.altenburgerland.de veröffentlicht werden. Interessierte, die eine Förderung im Rahmen des ThüBaFF beantragen möchten, sollten sich deshalb jetzt schnellstmöglich an das Büro der Kommunalen Behindertenbeauftragten Altenburger Land unter der Telefonnummer 03447 586-443 wenden, damit ihre geplanten Projekte und Maßnahmen nach entsprechender Prüfung in den kommunalen Aktionsplan eingearbeitet werden können.

Laut aktueller Mitteilung des TLMB ist die Landesfachstelle für Barrierefreiheit schließlich für die fachliche Prüfung der Förderanträge zuständig. Die Antragstellenden müssen dann einen Auszug aus dem kommunalen Aktionsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die zu fördernde Maßnahme Teil dieses Plans ist. Außerdem muss angegeben werden, wo der vollständige Aktionsplan online zu finden ist. Nur Maßnahmen, die in formell abgeschlossenen Plänen enthalten sind, können den erhöhten Fördersatz von 80 Prozent erhalten. Eine nachträgliche Ergänzung von Maßnahmen in bereits beschlossenen Plänen muss ebenfalls durch ein formales Beteiligungsverfahren vor Ort erfolgen.