Ehrenamt wird auch 2025 gefördert
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Grundlage hierfür bilden die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 4. August 2004, veröffentlicht im „Thüringer Staatsanzeiger“, Nummer 42/2003.
Anträge für eine Mittelausreichung im Jahr 2025 können bis zum 31. 0ktober 2024 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge finden keine Berücksichtigung. Die Formulare gibt es im Ehrenamtsbüro und am Empfang des Landratsamtes Altenburger Land oder im Internet unter www.altenburgerland.de. Für Rückfragen steht der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Rufnummer 03447 586-249 zur Verfügung.