Jagdbehörde informiert: Zweite Fischerprüfung im Dezember

3. September 2024

Am Samstag, den 7. Dezember 2024 ab 8 Uhr findet die zweite Fischerprüfung 2024 zur Erlangung eines Fischereischeines im Landkreis statt. Voraussetzung einer Zulassung zur Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, welcher regelmäßig von Angel- und Fischereivereinen angeboten wird. Außerdem sind in Thüringen mehrere Online-Lehrgänge als Vorbereitungslehrgang anerkannt.
Zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist zuvor die Prüfungsgebühr von 35 Euro zu entrichten und eine Prüfungszulassung beim Landratsamt Altenburger Land (untere Fischereibehörde, Lindenau­straße 9, 04600 Altenburg) zu beantragen. Die Prüfungsgebühr wird mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung fällig.

Kontodaten
IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
BIC: HELADEF1ALT
Verwendungszweck: Name + 2.FischPr24
Anmeldeschluss: 8. Nov. 2024

Die Adresse des Prüfungsortes wird mit der Zulassung bekannt gegeben.
Den Antrag zur Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie unter www.altenburgerland.de/de/formulare im Bereich Formulare Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht. Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend der Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr und der Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang beizufügen.Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um eine kurzfristige Erreichbarkeit sicherzustellen.