Jagdbehörde informiert: Zweite Fischerprüfung im Dezember
Am Samstag, den 7. Dezember 2024 ab 8 Uhr findet die zweite Fischerprüfung 2024 zur Erlangung eines Fischereischeines im Landkreis statt. Voraussetzung einer Zulassung zur Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, welcher regelmäßig von Angel- und Fischereivereinen angeboten wird. Außerdem sind in Thüringen mehrere Online-Lehrgänge als Vorbereitungslehrgang anerkannt.
Zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist zuvor die Prüfungsgebühr von 35 Euro zu entrichten und eine Prüfungszulassung beim Landratsamt Altenburger Land (untere Fischereibehörde, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg) zu beantragen. Die Prüfungsgebühr wird mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung fällig.
Kontodaten
IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
BIC: HELADEF1ALT
Verwendungszweck: Name + 2.FischPr24
Anmeldeschluss: 8. Nov. 2024
Die Adresse des Prüfungsortes wird mit der Zulassung bekannt gegeben.
Den Antrag zur Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie unter www.altenburgerland.de/de/formulare im Bereich Formulare Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht. Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend der Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr und der Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang beizufügen.Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um eine kurzfristige Erreichbarkeit sicherzustellen.