Online-Registrierung gehaltener Nutztiere möglich

26. Juni 2024

Seit Beginn des Jahres treten in norddeutschen Bundesländern Fälle der Blauzungenkrankheit auf.

Tierhalter haben jetzt die Möglichkeit, ihre Bestände online bei der Thüringer Tierseuchenkasse anzumelden. Darauf weist der Amtsveterinär des Altenburger Landes Matthias Thurau hin. Zur Meldung bestimmter Nutztierarten sind deren Halter nicht nur gesetzlich verpflichtet, es ist auch überaus sinnvoll, wie etwa der aktuelle Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland zeigt.

Rinder auf einer Weide im Altenburger Land.

Die Registrierung ist wichtig, damit im Seuchenfall zielgenau gehandelt werden kann. „Dafür müssen wir natürlich wissen, wo, wie viele und welche Tiere gehalten werden“, erläutert Thurau und empfiehlt die Online-Anmeldung unter https://th.agrodata.de/newreg-th.
Aktueller Anlass darauf hinzuweisen ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit. „Im Herbst wurden in den Beneluxländern Fälle nachgewiesen. In der Folge sind in den Niederlanden bisher über 50.000 Schafe und 1.000 Kühe verendet“, so Thurau. Inzwischen hat die Seuche auch die Grenze zur Bundesrepublik überschritten, ist aber noch nicht in Thüringen angekommen. Zu einem großen Ausbruch der Blauzungenkrankheit, von dem weite Teile Deutschlands betroffen waren, kam es 2008. Eingedämmt werden konnte die Tierseuche damals über eine Impfpflicht. „Eine Verpflichtung wird es diesmal nicht geben“, betont der Amtstierarzt. Die Meldepflicht von Nutztieren ergibt sich aus der Viehverkehrsverordnung und gilt für alle Halter, egal ob hobbymäßig oder professionell. Das heißt, wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies vorher beim Landratsamt im Fachdienst Veterinärwesen oder der TSK anzuzeigen. „Eine Pflicht zur Registrierung besteht zudem nach Fischseuchenverordnung für Aquakulturbetriebe und Angelteiche. Meldepflichtig sind darüber hinaus Bienen entsprechend der Bienenseuchenverordnung“, vervollständigt der Amtsveterinär.

Kontakt:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Lindenaustraße 10
04600 Altenburg

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