Am 22. April ist Wahltag
Landkreis. Rund 85.000 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altenburger Land werden kommende Woche an die Wahlurnen gerufen.
Am 22. April 2012 ist Landratswahl. Mittlerweile hat jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Zur bevorstehenden Wahl sprach Amtsblattredakteurin Jana Fuchs mit dem Kreiswahlleiter Thomas Wolf.
Herr Wolf, die sechsjährige Amtsperiode des Landrates endet am 30. Juni 2012. Wer sind die Kandidaten, die sich am 22. April für das zu vergebende Amt neu bzw. wieder bewerben?
T. Wolf: Um das Amt des Landrates bewerben sich Uwe Melzer (CDU), Michaele Sojka (Die Linke), Bettina Feller (SPD) und Amtsinhaber Sieghardt Rydzewski (parteilos). Die Wahl des Landrates ist eine reine Personenwahl.
Von wann bis wann haben die Wahllokale geöffnet?
T. Wolf: Von 8:00 bis 18:00 Uhr am Sonntag, 22. April.
Wie läuft der Wahlvorgang ab?
T. Wolf: Gewählt wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allen Städten und Gemeinden des Landkreises. Sie gehen am Wahltag mit ihrer Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal. Den Personalausweis bitte nicht vergessen! Wo genau sich das Wahllokal befindet, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Im Wahllokal bekommt man den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, er muss sich für einen der vier Landrats-Kandidaten entscheiden. Zusätzlich zum Landrat wird in der Stadt Altenburg der Oberbürgermeister sowie in den Gemeinden Rositz, Ponitz, Gerstenberg und Jonaswalde der Bürgermeister gewählt. Für diese Wahl gibt es einen separaten Stimmzettel. Auch hier hat jeder Wähler nur eine Stimme.
Wie viele Wählerstimmen muss ein Kandidat am Ende haben, um die Wahl zu gewinnen?
T. Wolf: Landrat wird, wer mehr als die Hälfte der Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte.
Und wenn keiner der Kandidaten auf so viele Stimmen kommt?
T. Wolf: Dann wird es zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl geben. Der Termin für eine mögliche Stichwahl ist mit dem 6. Mai 2012 bereits festgelegt. Dass heißt, die Bürger werden dann erneut an die Wahlurnen gerufen, um ihre Stimme letztlich einem der beiden Kandidaten zu geben. Mitgeteilt wird dies in der Bekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses im Amtsblatt des Landkreises am 28.04.2012 mit entsprechenden Hinweisen. Zudem erfolgt eine erneute Wahlbekanntmachung durch die Städte und Gemeinden, in der Regel in den jeweiligen Amtsblättern.
Welches Prozedere läuft ab, nachdem die Wahllokale am 22. April um 18:00 Uhr geschlossen haben?
T. Wolf: Alle 102 Wahllokale und 9 Briefwahlbezirke in den Städten und Gemeinden zählen ab 18:00 Uhr die Wählerstimmen aus und melden diese bei mehreren Stimmbezirken per Telefon an die jeweilige Erfassungsstelle der Stadt bzw. der Gemeinde. In den Erfassungsstellen wird das Gemeindeergebnis in die Wahlsoftware des Thüringer Landesamtes für Statistik eingegeben. Sobald alle Daten vorhanden sind, erfolgt vom Landratsamt aus nach einer Plausibilitätsprüfung die Schnellmeldung des vorläufigen Gesamtergebnisses der Landratswahl an das Thüringer Landesamt für Statistik. Dort werden die Gesamtergebnisse erfasst und statistisch ausgewertet. Jeder Bürger kann das Entstehen der Ergebnisse auf der Internetseite www.wahlen.thueringen.de mitverfolgen. Darüber hinaus werden wir im öffentlich zugänglichen Ratssaal des Landratsamtes die statistische Auswertung der laufenden Wahl permanent präsentieren. Im Anschluss daran werden von den Gemeindeverwaltungen die Wahlniederschriften der einzelnen Wahlvorstände mit den entsprechend beizulegenden Unterlagen hier abgegeben und durch uns einer Vorprüfung unterzogen. Das Ergebnis der Prüfung bei der es letztlich auch um die Gültigkeit einzelner Stimmabgaben geht, wird dann mit den Wahlniederschriften dem Wahlausschuss des Landkreises zur Feststellung des Wahlergebnisses vorgelegt.
Wann ungefähr rechnen Sie damit, dass ein Wahlergebnis feststeht?
T. Wolf: Ich gehe davon aus, dass ein vorläufiges Ergebnis am Wahlabend gegen 22.00 Uhr vorliegen wird.
Wer achtet darauf, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft?
T. Wolf: Für die Einhaltung der Öffentlichkeit sowie der Ruhe und Ordnung im Wahlraum ist der jeweilige Wahlvorsteher verantwortlich. Über die Wahrung des Wahlgeheimnisses während der Wahlhandlungen hat der Wahlvorstand zu wachen.