Schöffenwahl 2023
Jugendschöffinnen und -schöffen für das Altenburger Amtsgericht gesucht
Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe können Sie sich als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter bei Strafprozessen des Jugendgerichts engagieren und für die Amtszeit von 5 Jahren unser Rechtssystem unterstützen.
Im Schöffenamt:
- nehmen Sie an Entscheidungen in Hauptverhandlungen des Amts- und Landgerichts teil
- sind Sie Mitglied des Gerichts und in vollem Umfang bei den Entscheidungen, z.B. über Schuld oder Unschuld, und beim Strafmaß beteiligt
- bringen Sie Ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung
- tragen Sie dazu bei, dass Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden.
Amtszeit: 01.01.2024 – 31.12.2028
Voraussetzungen:
- 25-69 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Erfahrung in der Jugenderziehung durch beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Umgang mit Jugendlichen
- keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten wegen einer strafbaren Handlung und kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Zeitlicher Aufwand: ca. 1 Tag pro Monat
Aufwandsentschädigung: Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkostenzuschuss nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten für die Ausübung des Amtes freizustellen.
Weitere Informationen zum Schöffenamt:
- https://www.schoeffenwahl.de
- Schöffenwahl | Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (thueringen.de)
Ansprechpartnerin im Landratsamt: Antonia Kittel, Tel. 03447 586-576