Schöffenwahl 2023

Jugendschöffinnen und -schöffen für das Altenburger Amtsgericht gesucht

Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe können Sie sich als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter bei Strafprozessen des Jugendgerichts engagieren und für die Amtszeit von 5 Jahren unser Rechtssystem unterstützen.

Im Schöffenamt:

  • nehmen Sie an Entscheidungen in Hauptverhandlungen des Amts- und Landgerichts teil
  • sind Sie Mitglied des Gerichts und in vollem Umfang bei den Entscheidungen, z.B. über Schuld oder Unschuld, und beim Strafmaß beteiligt
  • bringen Sie Ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung
  • tragen Sie dazu bei, dass Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden.


Amtszeit: 01.01.2024 – 31.12.2028

Voraussetzungen:

  • 25-69 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Erfahrung in der Jugenderziehung durch beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Umgang mit Jugendlichen
  • keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten wegen einer strafbaren Handlung und kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter


Zeitlicher Aufwand: ca. 1 Tag pro Monat
Aufwandsentschädigung: Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkostenzuschuss nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten für die Ausübung des Amtes freizustellen.

Weitere Informationen zum Schöffenamt:


Ansprechpartnerin im Landratsamt: Antonia Kittel, Tel. 03447 586-576