Wasserbehörde
Wasserbehörde | © Jonas KIM, Jerzy Górecki auf Pixabay
Wasserbehörde
Wasserbehörde | © Jonas KIM, Jerzy Górecki auf Pixabay

Untere Wasserbehörde

Die vorrangige Aufgabe der Wasserbehörde ist es, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen.

Hierzu zählt unter anderem die Genehmigung und Überwachung von Gewässerbenutzungen, von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, von Gewässerausbaumaßnahmen und von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Auch der Schutz der Überschwemmungsgebiete, der Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer und die Anordnung und Koordinierung von Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen gehören zu den Aufgaben der Wasserbehörde.

Das Landratsamt Altenburger Land als zuständige untere Wasserbehörde für unseren Landkreis ist zuständig für die Durchführung wasserrechtlicher Verfahren und den Vollzug der wasserrechtlichen Rechtsgrundlagen, hierzu zählen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Thüringer Wassergesetz (ThürWG).

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:


Rechtliche Grundlagen finden Sie hier: