Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter

Am 16. Oktober 2024 wählte der Kreistag Rita Richter zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Landkreises Altenburger Land.

Der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Arbeit der Seniorenbeiräte im Landkreis
  • Ansprechpartner für die Senioren
  • Zusammenarbeit mit Trägern der Seniorenarbeit
  • Vertretung der Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte und der Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung
  • Wahrnehmung des Rechtes auf Anhörung vor Entscheidungen des Kreistages, die überwiegend Senioren betreffen
  • unaufgeforderte Abgabe von Stellungnahmen zusammen mit den Seniorenbeiräten zu allen die Senioren betreffenden Fragen und Unterbreitung von Vorschlägen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jährliche Information an den Kreistag über seine Tätigkeit

Mitwirkungsrechte

Der Kreistag hört entsprechend § 4 Abs. 2 ThürSenMitwG die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte grundsätzlich vor einem Beschluss über eine Angelegenheit, die überwiegend Senioren betrifft, an. Die Seniorenbeauftragte kann zusammen mit den Seniorenbeiräten unaufgefordert zu allen die Senioren betreffenden Fragen Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Die Seniorenbeauftragte vertritt die Interessen der kommunalen Seniorenbeiräte im Landesseniorenrat und informiert über dessen Arbeit.

Die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Senioren des Landkreises und vertritt ihre Interessen im Rahmen der Anhörung.