Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Dem Jugendschutz können drei Aufgabenfelder zugeordnet werden:
- gesetzlicher Jugendschutz
- erzieherischer Jugendschutz
- struktureller Jugendschutz
Der gesetzliche Jugendschutz ist seit Jahren in verschiedenen Gesetzen geregelt. Er wird als kontrollierender, eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnet und richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und verschiedene Institutionen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
- Jugendschutzgesetz
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kinderarbeitsschutzverordnung
sowie ergänzende Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetz, Bürgerlichem Gesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz, Gaststättengesetz, Gewerbeverordnung sowie im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland.
Im Landkreis Altenburger Land gibt es seit Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und Behörden. Es werden jährlich Jugendschutzkontrollen gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land und den zuständigen Ordnungsbehörden durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgen bei Veranstaltungen, in Verkaufsstellen und Gewerbebetrieben bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Seit 2013 führen wir auch regelmäßige Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen durch.
Mit dem erzieherischem Kinder- und Jugendschutz sollen jungen Menschen Handlungskompetenzen vermittelt werden, die sie befähigen, sich gegen gefährdende Einflüsse selbst schützen zu können. Inhaltliche Aspekte sind hier die Prävention, die Erziehung und Sensibilisierung. Aufgabenschwerpunkte sind:
- Medienkompetenzen
- Gewalt- und Suchtprävention
- sowie Mobbing/ Cybermobbing
In enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Altenburger Land e.V. wurden in den letzten Jahren verschiedene Konzepte für Projekttage zu unterschiedlichen Themen an Schulen entwickelt und angeboten.
Themenschwerpunkte:
- Beratung und Informationen zum Jugendschutzgesetz
- Medienkompetenz und Medienschutz
- Alkoholprävention
- Mobbing
Unter strukturellem Kinder- und Jugendschutz können Aktivitäten verstanden werden, die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen gerichtet sind, z. B. Verkehrsplanung, Stadtplanung, Umweltschutz.
Bei städtebaulichen Planungen, Aufstellung von Zigarettenautomaten usw. werden sozialpädagogische Stellungnahmen zum Kinder- und Jugendschutz erarbeitet.