Zuständigkeitsfinder

Kindertagesstätten: Elternbeiträge Ermäßigung und Befreiung

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie beim Jugendamt.

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Leistungen nach Lebenslagen