Der Antrag muss schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers eingereicht werden. Ergänzende technische Beschreibungen können Sie in elektronischer Form beifügen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung bzw. die Aufforderung, eventuell fehlende Unterlagen nachzureichen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten eine Technische Richtlinie veröffentlicht, in der Sie ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen sowie ein Antragsmuster finden.
Wenn die Bauart Ihres Spielgerätes zugelassen wird, erhalten Sie einen Zulassungsschein. Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhalten Sie auf Antrag einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen.
Der
Zulassungsschein
enthält folgende Informationen:
- Bezeichnung des Spielgeräts
- Name und Wohnort des Zulassungsinhabers
- Beschreibung des Spielgeräts sowie eventuell Übersichtszeichnungen und Abbildungen
- Identifikation der verwendeten Hard- und Softwaremodule
- bei Warenspielgeräten: Bezeichnung der Aufstellplätze sowie der Aufstelldauer
- gegebenenfalls mit der Zulassung verbundene Auflagen
Der
Zulassungsbeleg
enthält die Bezeichnung des Spielgeräts, den Namen und Wohnort des Zulassungsinhabers, Beginn und Ende der Aufstelldauer und Hinweise auf Vorschriften, die beim Betrieb des Spielgeräts beachtet werden müssen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gibt die Zulassung einer Bauart sowie Änderungen, den Widerruf oder die Rücknahme von Zulassungen auf ihren Internetseiten bekannt.
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.