Zuständigkeitsfinder
Presserecht - Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.
In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:
- die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
- die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
- die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).