Zuständigkeitsfinder

Presserecht - Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:

  • die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
  • die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
  • die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).  

Formulare

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen