Zuständigkeitsfinder
Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Anzuzeigen sind ebenfalls:
- Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
- das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.