Zuständigkeitsfinder

Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Anzuzeigen sind ebenfalls:

  • Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
  • das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen