Zuständigkeitsfinder

Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Formulare

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
  • Beiblatt A (bei Umgang mit Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen einschließlich Fundmunition)
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Leistungen nach Lebenslagen