Zuständigkeitsfinder
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens bei besonderen Verhältnissen)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil besondere Verhältnisse dies zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.