Zuständigkeitsfinder

Sozial benachteiligte Jugendliche: Förderung von Förderunterricht

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen die Teilnahme an kostenpflichtigem Förderunterricht fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Jugendlichen gewährt.


Leistungen nach Lebenslagen