Zuständigkeitsfinder
Sozial benachteiligte Jugendliche: Förderung von Förderunterricht
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen die Teilnahme an kostenpflichtigem Förderunterricht fördern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Jugendlichen gewährt.