Zuständigkeitsfinder
Pyrotechnik: Abbrennen durch Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/innen - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für
- pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember,
- pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.