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Ökologischer Landbau: private Kontrollstelle - Zulassung

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben, die die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen überwacht und überprüft? Dann benötigen Sie dafür auf Antrag eine Zulassung.

Anforderungen an die Kontrollstellen:

  • Die Kontrollstelle erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
  • Es ist sichergestellt, dass die Kontrollen nach Maßgabe der entsprechenden Gesetze ordnungsgemäß durchgeführt werden.
  • Die Kontrollstelle muss die für die Zulassung erhobenen Gebühren entrichtet haben.
  • Der Betrieb hat eine Niederlassung im Inland. Im Falle einer Kontrollstelle mit Sitz oder Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist die in diesem Mitgliedstaat erteilte Zulassung im Rahmen des Verfahrens zu berücksichtigen. Diese Kontrollstelle muss jedoch nachweisen, dass sie in dem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und dass sie über das geeignete Personal und die geeignete Infrastruktur für die Erfüllung der Kontrollaufgaben verfügt.

Die Zulassung wird für das gesamte Bundesgebiet erteilt.

Auf Antrag kann die Zulassung auf einzelne Länder beschränkt werden. Sie wird für Länder, in denen aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 3 ÖLG eine Beleihung vorgesehen ist, unter der Bedingung erteilt, dass die Beleihung erfolgt.

Die Zulassung kann mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden. Auch die nachträgliche Aufnahme oder Änderung von Auflagen ist zulässig.

Formulare

Antragsunterlagen für die Zulassung von privaten Kontrollstellen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 521. Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 0228 99 6845-3393 und 0228 99 6845-2920.

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Leistungen nach Lebenslagen