Zuständigkeitsfinder
Tierschutzbeauftragter - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
- Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, haben einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen im Sinne des § 10a Tierschutzgesetz vorgenommen werden.
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne des § 10 Tierschutzgesetz vorgenommen werden.
Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzungen
- Nachweis der für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse
- Nachweis der hierfür erforderlichen Zuverlässigkeit
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
-
innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen