Zuständigkeitsfinder

Telekommunikationsdienstleistungserbringer - Melde-/Anzeigepflicht

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder
  • Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen,

müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich schriftlich melden.

Diese veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.

Formulare

Die Meldung hat nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular zu erfolgen.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen