Zuständigkeitsfinder

Gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vermitteln - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Einem Verurteilten kann die Vollstreckungsbehörde auf Antrag gestatten, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.

Wenn Sie geschäftsmäßig solche gemeinnützigen Tätigkeiten vermitteln möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Voraussetzung ist eine umfassende Kenntnis gemeinnütziger Tätigkeiten und von deren Anbietern sowie die Fähigkeit, umfassenden Kontakt mit den Beteiligten herzustellen und zu pflegen, ferner arbeitsrechtliche und psychologische Grundkenntnisse.


Leistungen nach Lebenslagen