Zuständigkeitsfinder

Sehteststelle - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
  • Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
  • Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Formulare

Einzureichen ist ein formloser Antrag mit dem Nachweis über die oben genannten Voraussetzungen.

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Leistungen nach Lebenslagen