Zuständigkeitsfinder

Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen .

Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Leistungen nach Lebenslagen