Zuständigkeitsfinder

Fleischgewinnung: Zulassung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fleischgewinnung, das heißt die Schlachtung von Haus-Huftieren, Kaninchen, Geflügel oder in Gattern gehaltenem Haarwild mit dem Ziel, das Fleisch in den Verkehr zu bringen, durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.  

Eine Zulassung benötigen:

  • Schlachthöfe,
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  • selbstschlachtende Direktvermarkter,
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  • selbstschlachtende Fleischereien/ Metzgereien.
  •  

Eine Ausnahme von der Zulassungspflicht besteht unter bestimmten Umständen für selbstschlachtende Geflügel- und Kaninchenhalter.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.  

Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Er kann jedoch ohne die oben aufgeführten Anlagen nicht abschließend bearbeitet werden.

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Leistungen nach Lebenslagen