Zuständigkeitsfinder
Fleischgewinnung: Zulassung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fleischgewinnung, das heißt die Schlachtung von Haus-Huftieren, Kaninchen, Geflügel oder in Gattern gehaltenem Haarwild mit dem Ziel, das Fleisch in den Verkehr zu bringen, durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.
Eine Zulassung benötigen:
- Schlachthöfe,
- selbstschlachtende Direktvermarkter,
- selbstschlachtende Fleischereien/ Metzgereien.
Eine Ausnahme von der Zulassungspflicht besteht unter bestimmten Umständen für selbstschlachtende Geflügel- und Kaninchenhalter.
Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.