Zuständigkeitsfinder

Fahrlehrerprüfung - Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber ein.

Formulare

Es sind jeweils getrennte Anträge auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis und Ablegung der Prüfung zu stellen.

  • Antragstellung auf Erteilung/ Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis mit entsprechendem Vordruck (erhältlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt)
  • Antrag auf Ablegung der Prüfung: formlos
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Leistungen nach Lebenslagen