Zuständigkeitsfinder

Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

Leistungsbeschreibung

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.


Leistungen nach Lebenslagen