Zuständigkeitsfinder

Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen

Leistungsbeschreibung

Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

Formulare

Die Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.

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Leistungen nach Lebenslagen