Zuständigkeitsfinder

Aufgaben als Einheitlicher Ansprechpartner (EA) für die nichtverkammerten Freien Berufe

Leistungsbeschreibung

Ihre Anfrage betrifft die Ausübung eines Freien Berufes, nicht jedoch Leistungen als Architekt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Tierarzt (für diese Berufe und Berufsgruppen sind die jeweiligen Fachkammern Einheitlicher Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls dorthin).

Ihre Anfrage betrifft auch nicht die Ausübung eines freien Gesundheitsberufes (hierfür gilt die EG-Dienstleistungsrichtlinie derzeit nicht).

Für die nichtverkammerten Freien Berufe ist im Freistaat Thüringen der Landesverband der Freien Berufe Thüringen e.V. (LfB Thüringen) als Einheitlicher Ansprechpartner zuständig.

Auch dann, wenn Sie als sonstiger Freiberufler kein Pflichtmitglied einer Kammer der freien Berufe sind, müssen Sie berufsrechtliche Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Thüringen beachten. Unter Umständen benötigen Sie eine Zulassung.

Die Einheitlichen Ansprechpartner sind nicht nur für die Erbringer, sondern auch für die Empfänger von Dienstleistungen zuständig. Der LfB Thüringen ist deshalb auch Einheitlicher Ansprechpartner für die Empfänger von Dienstleistungen der nichtverkammerten Freien Berufe.

Wegen der Vielzahl der in Betracht kommenden Berufe können die Regelungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme und Erbringung freiberuflicher Tätigkeiten hier nicht im Einzelnen dargestellt werden.


Leistungen nach Lebenslagen