Zuständigkeitsfinder

Europäischer Rechtsanwalt Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in die für den Ort Ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden, dürfen Sie unter der Berufsbezeichnung, die Sie auch in Ihrem Herkunftsstaat führen dürfen, in Deutschland arbeiten. Ohne die Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die jeweilige Rechtsanwaltskammer ist dies in Deutschland nicht erlaubt. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist.

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt aufgenommen werden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.

Falls anderweitige Gründe eintreten, warum Sie nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sein dürfen, sind Sie verpflichtet, diese Gründe der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen