Zuständigkeitsfinder

Gefahrgut Transporte (ADR): Fahrzeugführer - Schulung

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR , französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird Ihnen nach lückenloser und erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bei einem anerkannten Veranstalter und anschließend bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt. Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Prüfungsdatum im Basiskurs.

Eine Schulungspflicht für Fahrzeugführer besteht (mit jeweils besonderen Bestimmungen) 

  • beim Gefahrguttransport als Stück- und Schüttgut,
  • bei Transporten von explosiven Stoffen und Gegenständen,
  • bei Transporten von radioaktiven Stoffen und
  • beim Tanktransport, wenn gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen, festverbundenen u.a. Tanks transportiert werden.

Von Art und kennzeichnungspflichtiger Menge des transportierten Gefahrguts hängt die erforderliche Anzahl und Art der Schulungen ab: Erstschulung (mit Basiskurs und jeweils transportspezifischen Aufbaukuren) sowie Fortbildungsschulung. Zu den Aufbaukursen gehören z.B. Kurse für Fahrzeugführer, die radioaktive Stoffe, gefährliche Stoffe in Tanks und Stoffe oder Gegenstände einer bestimmten Gefahrenklasse transportieren.

Für den Erwerb der zeitlich befristeten ADR-Bescheinigung sind der Besuch eines Grundlehrganges und das Bestehen einer Grundprüfung erforderlich. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss ein Fortbildungslehrgang besucht und eine Fortbildungsprüfung bestanden werden. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert.  


Leistungen nach Lebenslagen