Zuständigkeitsfinder

Fachliche Stellungnahme Kammer: Gründungsvorhaben

Leistungsbeschreibung

Eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Berufskammer benötigen Gründer/innen, die einen Gründungszuschuss beantragen möchten. Als Entscheidungshilfe für den Fördermittelgeber bewerten Kammern als fachlich kompetente und unabhängige Gutachter die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Bei einer Tragfähigkeitsprüfung wird darauf geachtet, dass das Gründungsvorhaben realistisch und nachvollziehbar ist. Bewertet werden

  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes und
  • die fachliche und persönliche Eignung des Unternehmers,

d.h. ist der Gründer neben der fachlichen Qualifikation auch kaufmännisch in der Lage, ein Unternehmen zu führen und kann er mit den geplanten Vorhaben zukünftig eine ausreichende Lebensgrundlage schaffen. Grundlage für die Beurteilung ist ein Businessplan. Für die jeweiligen Branchen überprüfen die Fachberater der Kammer die eingereichten Unterlagen entsprechend den Anforderungen und Bewertungskriterien an die fachlichen Stellungnahmen. Die Stellungnahmen werden objektiv und vertraulich nach deutschlandweit einheitlichen Qualitätsstandards bearbeitet.

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit durch den Gründungszuschuss die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung (siehe auch Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: fachliche Stellungnahme und Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme ).

Formulare

Zur Anforderung an die fachliche Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular. Bei den IHKs gibt es das Formular: „Fachkundige Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) für den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit“.  

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Leistungen nach Lebenslagen