Zuständigkeitsfinder

Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öff. Raum, Türsteher) - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Leistungen nach Lebenslagen