Zuständigkeitsfinder

Berufsausbildung: Prüfungszeugnis Zweitschrift - ausfertigen

Leistungsbeschreibung

Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Prüfungszeugnisse sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Trotzdem kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verlorengehen. In der Regel stellt die für die jeweilige Prüfung zuständige Stelle (z.B. Kammer) gegen eine Verwaltungsgebühr eine Zweitschrift aus.  

Formulare

Für das Ausstellen einer gebührenpflichtigen Zweitschrift muss in der Regel ein Antrag ausgefüllt werden.

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Leistungen nach Lebenslagen