Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
Leistungsbeschreibung
Die Ausbildungszeit kann
verkürzt
werden, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels in der gekürzten Zeit zu erwarten ist. Der Antrag auf Abkürzung ist von Auszubildenden und Ausbildenden gemeinsam zu stellen. Dies betrifft auch die Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit.
Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Antrag auf Verlängerung ist von dem/der Auszubildenden zu stellen, vor der Entscheidung werden die Ausbildenden gehört.