Zuständigkeitsfinder

Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Absolventen)

Leistungsbeschreibung

Als freiwilliges Mitglied wird auf schriftlichen Antrag in das Mitgliederverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen, wer nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung eine für die Eintragung in die entsprechende Liste notwendige berufspraktische Tätigkeit ausübt und in Thüringen die Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Beschäftigung hat.

Ein freiwilliges Mitglied ist nicht berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt“, „Innenarchitektin/Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin/Stadtplaner“ zu führen und es erhält keine Bauvorlageberechtigung. 

Formulare

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

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Leistungen nach Lebenslagen