Zuständigkeitsfinder

Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer mit Wohnsitz in Thüringen

Leistungsbeschreibung

Die Berufe der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers, der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers und der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers sind reglementiert.

Der Beruf der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers berechtigt zur mündlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers berechtigt zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers berechtigt zur schriftlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit in einem der genannten Berufsfelder kann erst nach der allgemeinen Beeidigung bzw. nach der Ermächtigung durch die zuständige Präsidentin bzw. den zuständigen Präsidenten des Landgerichts ausgeübt werden.

Formulare

Sie können den Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscherin bzw. Gebärdensprachdolmetscher oder auf Ermächtigung als Übersetzerin bzw. Übersetzer formlos stellen.

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Leistungen nach Lebenslagen